Was schützt ein SSL-Zertifikat genau?

Was schützt ein SSL-Zertifikat genau?

Ein SSL-Zertifikat schützt die Datenübertragung zwischen Browser und Server durch Verschlüsselung und bestätigt die Identität der Domain. Geschützt wird der Transportweg der Daten, nicht die Daten auf dem Server selbst.

Technisch korrekt heißt das Verfahren seit 1999 TLS (Transport Layer Security). Der Begriff SSL hat sich umgangssprachlich gehalten, gemeint ist heute fast immer TLS 1.2 oder TLS 1.3. Ein gültiges Zertifikat erfüllt drei Schutzziele gleichzeitig:

  • Vertraulichkeit: Daten zwischen Browser und Server werden mit symmetrischen Verfahren wie AES-256 verschlüsselt. Dritte im selben WLAN, beim Provider oder an Netzknoten sehen nur unleserlichen Chiffretext.
  • Integrität: Manipulationen während der Übertragung fallen auf. Ein Angreifer kann Inhalte nicht unbemerkt verändern, einfügen oder entfernen — die TLS-Sitzung würde abbrechen.
  • Authentizität: Die Zertifizierungsstelle (CA) bestätigt durch ihre Signatur, dass die Domain tatsächlich zum Zertifikatsinhaber gehört. Bei OV- und EV-Zertifikaten wird zusätzlich die dahinterstehende Organisation geprüft.

Konkret heißt das: Login-Daten, Kreditkartennummern, Kontaktformulare, Cookies und API-Aufrufe sind auf dem Weg zwischen Endgerät und Server vor Mitlesen und Manipulation geschützt. Auch klassische Man-in-the-Middle-Angriffe — etwa über manipulierte Hotspots oder kompromittierte Router — laufen ins Leere, solange Browser und Server keine Warnung anzeigen und der Nutzer diese ernst nimmt.

Welche Validierungsstufe wie viel Identität bestätigt, hängt vom Zertifikatstyp ab:

Typ Geprüft wird Im Zertifikat sichtbar
DV (Domain Validation) Kontrolle über die Domain nur Domainname
OV (Organization Validation) Domain + Existenz der Organisation Domain + Firmenname und Sitz
EV (Extended Validation) Domain + umfangreiche Organisationsprüfung nach CA/Browser-Forum-Vorgaben Domain + Firmenname, Sitz, Registernummer

Für die DSGVO-konforme Übertragung personenbezogener Daten ist TLS nach Art. 32 DSGVO faktisch Pflicht, sobald ein Webformular Namen, E-Mail-Adressen oder Login-Daten entgegennimmt. Der Schutz endet allerdings dort, wo die verschlüsselte Verbindung endet — was außerhalb dieses Transportwegs liegt, deckt ein SSL-Zertifikat nicht ab.

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