Gesetzlich vorgeschriebene Kontaktstellen der GERWAN GmbH.
Auf dieser Seite finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Kontaktstellen der Gerwan GmbH gemäß dem Digital Services Act (DSA, Verordnung EU 2022/2065), der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO, Verordnung EU 2021/784) sowie dem NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG).
Gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) benennen wir die folgende zentrale Kontaktstelle für die direkte Kommunikation mit Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Gremium für digitale Dienste. Diese Kontaktstelle dient ausschließlich der Kommunikation gemäß der genannten Verordnung.
Gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) stellen wir ein Meldeverfahren bereit, über das jede Person oder Einrichtung uns potenziell rechtswidrige Inhalte melden kann. Meldungen können per E-Mail oder über das nachfolgende Formular eingereicht werden.
Nach Eingang Ihrer Meldung werden wir den gemeldeten Inhalt zeitnah prüfen und Sie über das Ergebnis informieren. Die Bearbeitung erfolgt in nicht diskriminierender Weise, sorgfältig und nach objektiven Kriterien.
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte benennen wir die folgende Kontaktstelle für den Empfang von Entfernungsanordnungen und damit zusammenhängenden Mitteilungen der zuständigen Behörden.
Im Rahmen unserer DNS-Dienstleistungen benennen wir gemäß dem NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) die folgende Sicherheitskontaktstelle für die Kommunikation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und anderen zuständigen Behörden.