Telemediengesetz (TMG)
Das Telemediengesetz (TMG) ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, auch als Telemedien bekannt, regelt. Es trat am 1. März 2007 in Kraft und fasst verschiedene Regelungen aus dem Teledienstgesetz (TDG) und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) zusammen.
Wichtige Aspekte des TMG:
- Impressumspflicht: Betreiber von Websites müssen ein Impressum mit Angaben zur Identität des Anbieters veröffentlichen. Dies umfasst unter anderem den Namen, die Anschrift und Kontaktmöglichkeiten.
- Datenschutz: Das TMG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und verpflichtet Anbieter, Nutzer über die Erhebung und Verwendung ihrer Daten zu informieren. Es schreibt vor, dass Daten nur mit Einwilligung der Nutzer erhoben und verarbeitet werden dürfen.
- Haftung für Inhalte: Das Gesetz legt fest, dass Anbieter von Telemedien grundsätzlich für eigene Inhalte verantwortlich sind. Für fremde Inhalte, wie etwa Links zu anderen Websites oder nutzergenerierte Inhalte, gelten besondere Haftungsregeln.
- Sicherheitsanforderungen: Anbieter müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
Das TMG spielt eine zentrale Rolle im deutschen Internetrecht und stellt sicher, dass Nutzerrechte gewahrt und Anbieterpflichten klar definiert sind, um ein sicheres und transparentes Online-Umfeld zu schaffen.