BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das zentrale Datenschutzgesetz in Deutschland und regelt den Schutz personenbezogener Daten. Es wurde erstmals 1977 erlassen und seitdem mehrfach novelliert, um den aktuellen Anforderungen an den Datenschutz gerecht zu werden. Das BDSG ergänzt und konkretisiert die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 in Kraft ist.
Ziele des BDSG:
- Schutz personenbezogener Daten: Das BDSG soll sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter Einhaltung strenger Datenschutzbestimmungen erfolgt.
- Transparenz: Personen sollen darüber informiert werden, wie und zu welchem Zweck ihre Daten verarbeitet werden.
- Recht auf Auskunft und Löschung: Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und deren Löschung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Sanktionsmöglichkeiten: Bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen können Bußgelder verhängt und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Anwendungsbereiche des BDSG:
- Öffentliche Stellen: Behörden und öffentliche Einrichtungen müssen die Vorgaben des BDSG bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten.
- Private Unternehmen: Auch Unternehmen sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen.
- Bewerbungsverfahren: Das BDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen von Bewerbungsverfahren und stellt sicher, dass nur relevante Daten erhoben und verarbeitet werden.
Das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) spielt eine zentrale Rolle im deutschen Datenschutzrecht und trägt dazu bei, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen.
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